Dienstag, 7. Juni 2011

"Certificate of Eligibility" - Sumpf

Wenn man nicht nur als einfacher Tourist nach Japan will, bracht man ein sog. "Certificate of Eligibility" (CoE) - als Bestätigung des Aufenthaltsstatus (Eignungsbescheinigung). 
Das Prozedere um das "Certificate of Eligibility" treibt mich jedoch noch in den Wahnsinn. Da will man als rechtschaffener Mitmensch einreisen und dann werden einem solche Klötze zwischen die Beine geworfen! Hat man eine größere Firma bei der Hand oder reist als Student mit einer Uni ein, übernehmen diese Stellen meist die Behördengänge in Japan oder man schaltet ein spezielles Vermittlungsbüro ein (kostenpflichtig versteht sich). 
Ich finde die Gesamtsituation sehr unübersichtlich und das Internet hilft mir nicht wirklich weiter, da dort weder auf Deutsch, Englisch oder Japanisch steht, wer - was - wann zu tun hat und was genau beizubringen ist. Ebenso haben mir bisher die Abteilungen der japanischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht wirklich weiterhelfen können, da die Erteilung des "CoE" nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Hier mal der Ablauf, so wie ich ihn verstanden habe:
  1. Der Antragssteller (ich) füllt alle erforderlichen Formulare aus, fügt Nachweise, Bilder etc. hinzu und schickt zu seiner Arbeitsstelle vor Ort.  
  2. Hier füllt der Arbeitgeber seinen Teil der Dokumente aus und begibt sich anschließend zur örtlichen Einwanderungsbehörde.
  3. Nach Prüfung des Antrags und der Unterlagen, wird das "CoE" erteilt und der Arbeitgeber schickt mir dieses zu.
  4. Mit dem "CoE" und den Visumantragsformularen wackle ich dann zu einer japanischen Auslandsvertretung in Deutschland, wo mir hoffentlich das Visum erteilt wird.
Mein "Arbeitgeber" hat diesbezüglich überhaupt keine Erfahrungen und ist somit keine große Hilfe. So scheiterte direkt mein erster Anlauf, da ich den falschen Typ an "CoE" beantragt hatte. Die erforderlichen Dokumente, wie z.B. Gehaltsnachweise habe ich nun selbst übersetzt und in nur als normale Kopie beigelegt. Zur Sicherheit habe ich zudem mehr Unterlagen eingereicht, als eigentlich erforderlich sind. Hoffentlich genügt das. Immerhin liegt der Antrag den japanischen Behörden seit gestern vor und die melden sich schon, wenn etwas nicht stimmt...

An dieser Stelle noch der Hinweis, dass die von der Ausbildungsstelle unvergütete Wahlstation in Japan im Rechtsreferendariat unter den Visa-Typ "Cultural Activities" fällt.

Hier noch einigermaßen nützliche Links:

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